Originale statt Kopien!

Warum das Fotokopieren von Noten kein Kavaliersdelikt ist

Wenn Sie ein Buch oder einen Notenband aus dem Bärenreiter–Verlag kaufen, halten sie ein Produkt in den Händen, zu dessen Entstehung und Verbreitung viele Köpfe beigetragen haben.

An der Spitze und am Anfang der Kette stehen natürlich der Komponist bzw. der Bearbeiter, die die entsprechenden Rechte dem Verlag einräumen. Der Verlag beauftragt sodann Notensetzer und Druckereien und setzt seine Vertriebsmaschinerie in Gang, um das fertige Produkt zum Kunden zu bringen. Dies geschieht durch den Handel, der im Regelfall die Kontaktstelle zwischen Verlag und Musiker darstellt. Das alles kostet Geld, sogar viel Geld, das der Verlag zunächst einmal einnehmen muss, um seine Kosten zu decken und vor allem, um dem Urheber eine angemessene Vergütung für seine kreative Arbeit zu zahlen. Den eventuellen Überschuss nutzt der Verlag alsdann, um neue Projekte, sprich: neue Notenausgaben, zu realisieren und herzustellen. Es handelt sich also um einen klassischen Kreislauf, bei dem alle Beteiligten voneinander profitieren. Jede Störung dieses Kreislaufs kann zur Folge haben, dass am Ende neue Editionsprojekte aus Kostengründen nicht mehr realisiert werden können, Komponisten ihre kreative Tätigkeit nicht mehr als lohnend ansehen oder der ohnehin unter hohem Druck stehende Musikalienhandel noch weiter bedrängt wird.

Das illegale Fotokopieren gefährdet diesen Kreislauf in hohem und stetig weiter wachsendem Ausmaß. Wenn man bedenkt, dass nach einer repräsentativen Erhebung der beiden großen deutschen Kirchen allein im Jahre 2007 in den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden insgesamt rund 700.000 ungenehmigte Kopien von Chorwerken angefertigt wurden, kann man sich den wirtschaftlichen Verlust der Verlage und Rechtsinhaber leicht vorstellen. Dazu kommt, dass von dieser Erhebung nur die tatsächlich gemeldeten Kopien erfasst wurden, die Dunkelziffer vermutlich um ein mehrfaches über dieser Zahl liegen dürfte. Ähnlich sieht es in Deutschland im unüberschaubar großen Bereich des instrumentalen Laienmusizierens (30-40.000 Ensembles mit etwa 1,5 Millionen Musikerinnen und Musikern) sowie im pädagogischen Bereich aus, zu dem nicht nur die Musikschulen (ca. 1 Million Musikschülern), sondern auch die beruflichen Ausbildungsstätten zählen.

Die Gesetzeslage

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber vor vielen Jahren ein ausdrückliches Kopierverbot für Noten in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen und den Rechtsinhabern ein Instrumentarium zur Verfolgung widerrechtlichen Fotokopierens an die Hand gegeben. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es nur wenige, so dass man mit Recht behaupten kann, dass das Kopieren von – urheberrechtlich geschützten- Noten grundsätzlich nicht gestattet ist. Geschützt sind Werke zunächst dann, wenn deren Urheber oder Bearbeiter (Arrangeure) noch nicht länger als 70 Jahre tot sind; als schutzfähige Bearbeitungen (weil im Regelfalle mit künstlerischer Aussage) sind neben den Klavierauszügen und Chorbearbeitungen übrigens auch Fingersätze und Strichbezeichnungen anzusehen. Geschützt sind Werke von Komponisten, die bereits länger als 70 Jahre tot sind, auch dann, wenn es sich bei den verwendeten Noten um eine wissenschaftliche Neuausgabe dieser Werke handelt. Letzteres ist bei den Produkten der bekannten Musikverlage in aller Regel der Fall. Auch Erstausgaben bisher nicht erschienener Werke sind 25 Jahre nach Erscheinen geschützt. Hinzu kommt, dass gerade beim Musizieren außerhalb des häuslichen Bereichs oftmals auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein Schutz vor illegalem Fotokopieren besteht. Man kann also feststellen, dass im Ergebnis ein generelles Notenkopierverbot existiert. Ein Recht auf Fotokopien zu Privatgebrauch, wie es im Tonträgerbereich besteht, gibt es bei Noten nicht.

Bitte machen Sie sich also bewusst, dass das illegale Fotokopieren – und selbstverständlich auch das illegale Downloaden – eine reale Gefahr für ein funktionierendes Musikleben darstellt und verwenden Sie nur Originalnoten anstatt Fotokopien. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition.

Kopiergenehmigung

Wenn Sie Interesse an einzelnen Stücken aus Sammelwerken haben oder an zur Zeit vergriffenen Ausgaben, können wir Ihnen auch gerne eine Kopiergenehmigung erteilen.

Bitte beachten Sie, dass allein durch die Übermittlung der Anfrage keine automatische Kopiergenehmigung erteilt wird. Wir nehmen nach Prüfung Ihrer Anfrage so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an abdruck@baerenreiter.com.

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